Leseprobe zum Thema Beratung/Verhaltenskodex aus "Baufinanzierung leicht gemacht"
Der Ablauf eines Beratungsgespräches wird in der folgenden
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, auf die in den Verhandlungen
geachtet werden sollte, näher erläutert.
1. Worauf muss der Kunde bei einer Beratung achten, wonach besonders fragen?
Jeder Bau-/Kaufwillige steht i. d. R. vor der wichtigsten finanziellen Entscheidung
seines Lebens. Deshalb muss neben der Wahl des richtigen Objektes, der richtigen
Geschäftspartner auch der Finanzierungsteil sorgfältig geplant werden.
Die Stiftung Warentest moniert seit Jahren nach etlichen Tests, dass immer noch
viele Baufinanzierungsberatungen nicht den geforderten und notwendigen
Grundbedürfnissen entsprechen und dazu viele "handwerkliche Fehler"
bei der Beratung gemacht werden. Bemängelt wird seit Jahren die fehlende Transparenz.
Nachstehend sind nochmals alle Punkte zusammengefasst,
die Bestandteile einer Finanzierungsberatung sein sollten.
Dass diese Fragen nicht alle in einem Gespräch abgehandelt
werden können, liegt auf der Hand. Es empfiehlt sich,
dass möglichst beide Partner, die i.d.R. gemeinschaftliche
Eigentümer eines Objektes werden und auch bei den
Baufinanzierungskrediten gemeinsam und überwiegend
gesamtschuldnerisch haften, alle Einzelheiten kennen:
- Sorgfältige Ermittlung der Kosten vornehmen.
- Ist an Baunebenkosten wie z.B. Bauzeitzinsen gedacht worden ?
- Kompletten Kassensturz als verlässliche Ausgangsbasis durchführen.
- Verfügbare Eigenmittel (die auch tatsächlich eingesetzt werden sollen) ermitteln.
- Realistische Beurteilung von Eigenleistungen ist erforderlich.
- Bei Einbau von Bausparverträgen vollständig über Gesamtablauf informieren.
- Sind Sie über die Ausschöpfung staatlicher Vergünstigungen wie Wohnungsbauprämie und/oder vermögenswirksame Leistungen informiert worden.
- Wurde geprüft, ob für das Todesfallrisiko ausreichender Hinterbliebenenschutz besteht ?
- Bei Einsatz von Kapitallebensversicherungen erhöhtes Zinsänderungsrisiko berücksichtigen.
- Steuervorteile bestehen nur für Kapitalanleger und sind ggf. zeitlich begrenzt.
- Ein Disagio darf nie ausschließlich zur Senkung der Belastung genutzt werden.
- Wird auf das KfW-Wohnungseigentumsprogramm hingewiesen?
- Die Festschreibung sollte so lange wie möglich gewählt werden.
- Ist der Effektivzins angegeben?
- Mit welcher Methode rechnet das Kreditinstitut ?
- Hat man Ihnen fairer weise auch gesagt, welche Nebenkosten zusätzlich anfallen, die nicht im Effektivzins enthalten sind ?
- Sind die Gesamtkosten der Finanzierung angegeben ?
- Enthält das Finanzierungskonzept die komplette Kostenübersicht über die gesamte Laufzeit ?
- Wie hoch wird die Restschuld am Ende der Festschreibung sein?
- Wird eine realistische Modellrechnung für die Finanzierung der Restschuld vorgelegt ?
- Mehrere Angebote sind einzuholen.
- Vergleiche nur bei identischen Angeboten und Berechnungsverfahren anwenden.
- Darauf achten, dass die monatliche Belastung tragbar ist.
- Hat man Ihnen auch Alternativangebote z.B. mit Laufzeitsplitting oder mit Kombidarlehen gemacht ?
- Verhandeln über die Darlehenskonditionen.
- Erfragen, wie das Kreditinstitut das Objekt bewertet.
- Gegebenenfalls Vorlage von Konditionsangeboten dem Beleihungsauslauf entsprechend einfordern.
- Klären, ob weitere Nebenkosten (Schätzkosten, Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühren etc.) anfallen werden.
- Wichtige vertragliche Dinge schriftlich bestätigen lassen.
- Falls Sondertilgungen geleistet werden sollen, dies vorher vereinbaren.
- Keinen Kaufvertrag unterschreiben, ohne vorher die Finanzierung geklärt zu haben.
- Auch den Darlehensantrag erst unterschreiben, wenn das Geld wirklich benötigt wird.
Zur Sicherheit wird noch eine genaue Monatsbelastungsrechnung vorgenommen. Im Gegensatz zu unserer ersten Grobermittlung können wir jetzt die tatsächliche Finanzierungsbelastung miteinbeziehen und die künftigen Unterhaltungskosten der Immobilie berücksichtigen.
Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Tel.: 0 30/ 26 31 22 40
www.stiftung-warentest.de
2. Verhaltenskodex
Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes hat die Europäische
Kommission den europäischen Verhaltenskodex über vorvertragliche
Informationen für wohnwirtschaftliche Kredite und Bausparverträge
konzipiert und den Mitgliedstaaten übermittelt. Die überwiegenden
Institute (Kreditinstitute, Versicherungen, Bausparkassen) haben den Verhaltenskodex
akzeptiert und zum Beratungsstandard erhoben. Seit Ende 2002 stellen alle
Institutsgruppen interessierten Kunden "Allgemeine Informationen"
zu wohnwirtschaftlichen "Hypothekarkrediten" in Form von Broschüren
bereit und händigen vor einem Vertragsabschluss neben der
Broschüre das europäische standardisierte Merkblatt aus.
Inhalt ist eine genaue Erklärung der Zusammenhänge und der
relevanten Eckdaten für jedes einzelne Finanzierungsangebot.
Allgemeinere Informationen bieten folgende Broschüren der einzelnen Institutsgruppen:
| Eingesetzte Broschüre
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Institutsgruppe |
Infos dazu |
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Immobilienfinanzierung transparent gemacht
|
Banken |
www.bdb.de |
| Immobilienfinanzierung transparent gemacht
|
Hypothekenbanken |
www.hypverband.de |
| Immobilienfinanzierung – eine Kundeninformation
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Volks-/Raiffeisenbanken |
www.vrnet.de |
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Sparkassen |
www.dsgv.de |
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Öffentliche Banken |
www.voeb.de |
| Kundeninformation der Versicherungswirtschaft |
Versicherungen |
www.gdv.de |
| Beratungsinitiative der privaten Bausparkassen |
Bausparkassen |
www.bausparkassen.de |
| Information zu Immobilienfinanzierun |
Öffentliche Bausparkassen |
www.lbs.de |
Der Kunde kann auch in den Originaltext des Verhaltenskodex einsehen. Die Aushändigung
der Unterlagen wird in der Kreditakte vermerkt.
- Vom Verhaltenskodex nicht betroffen sind:
- KfW Wohneigentumsprogramm
- KfW Wohnraum-Modernisierungsprogramm
- Zinsanpassungen zum Ende der Zinsbindung
- Bausparvertragsänderungen
- Der Kodex betrifft auch:
- Nachfinanzierungen
- Fremdwährungsdarlehen
- Prolongationen/Umschuldungen mit vertraglichen Änderungen, die über die reine Zinsanpassung hinausgehen
- Darlehen gegen Negativerklärung oder Ersatzsicherheit
- Bausparverträge (auch wenn keine Darlehen beantragt werden).
Durch diese "Beratungs- und Informationspflicht" mit gleichzeitiger Aushändigung von aussagefähigen Unterlagen sollte es jedem Verbraucher möglich sein, alle seine Entscheidungen durchdacht und ausreichend vorbereitet zu treffen. Die Finanzierungsinstitute lassen sich zum Zwecke einer später möglicherweise notwendig werdenden Nachweispflicht über die genaue Einhaltung des Verhaltenskodex den Empfang der Unterlagen quittieren.
Gute Berater...
- stellen viele notwendige Fragen
- hinterfragen penibel die Wünsche und Vorstellungen
- stellen schnell den "Wissensstand" ihrer Kunden fest
- benötigen einen umfassenden Einblick
- können auch nicht zaubern, aber sorgfältig analysieren
- berücksichtigen immer die aktuelle Lebenssituation
- berücksichtigen aber auch die noch folgenden Lebensphasen
- versuchen, das Vermögen fürs Alter zu sichern
- machen Einkommen und Vermögen transparent
- bringen ohne Furcht andere Fachleute/Berater ins Spiel
- scheuen sich auch nicht, Unbequemes anzusprechen,
- sagen auch, was sie nicht leisten können,
- bringen auch ihre eigene Lebenserfahrung mit ein
- erstellen ein erfolgreiches Gesamtkonzept
- sind nicht an Einzelabschlüssen interessiert,
- suchen eine dauerhafte Beratungsbindung
- verhandeln für ihre Mandanten Preise und Konditionen,
Anmerkung:
Die Beratung in rechtlichen und steuerlichen Fragen
ist gesetzlich nicht zulässig.