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Leseprobe zum Thema Beratung/Verhaltenskodex aus "Baufinanzierung leicht gemacht"

Der Ablauf eines Beratungsgespräches wird in der folgenden Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, auf die in den Verhandlungen geachtet werden sollte, näher erläutert.


1. Worauf muss der Kunde bei einer Beratung achten, wonach besonders fragen?

Jeder Bau-/Kaufwillige steht i. d. R. vor der wichtigsten finanziellen Entscheidung seines Lebens. Deshalb muss neben der Wahl des richtigen Objektes, der richtigen Geschäftspartner auch der Finanzierungsteil sorgfältig geplant werden. Die Stiftung Warentest moniert seit Jahren nach etlichen Tests, dass immer noch viele Baufinanzierungsberatungen nicht den geforderten und notwendigen Grundbedürfnissen entsprechen und dazu viele "handwerkliche Fehler" bei der Beratung gemacht werden. Bemängelt wird seit Jahren die fehlende Transparenz.

Nachstehend sind nochmals alle Punkte zusammengefasst, die Bestandteile einer Finanzierungsberatung sein sollten. Dass diese Fragen nicht alle in einem Gespräch abgehandelt werden können, liegt auf der Hand. Es empfiehlt sich, dass möglichst beide Partner, die i.d.R. gemeinschaftliche Eigentümer eines Objektes werden und auch bei den Baufinanzierungskrediten gemeinsam und überwiegend gesamtschuldnerisch haften, alle Einzelheiten kennen:


Zur Sicherheit wird noch eine genaue Monatsbelastungsrechnung vorgenommen. Im Gegensatz zu unserer ersten Grobermittlung können wir jetzt die tatsächliche Finanzierungsbelastung miteinbeziehen und die künftigen Unterhaltungskosten der Immobilie berücksichtigen.

Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Tel.: 0 30/ 26 31 22 40
www.stiftung-warentest.de

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2. Verhaltenskodex

Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes hat die Europäische Kommission den europäischen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnwirtschaftliche Kredite und Bausparverträge konzipiert und den Mitgliedstaaten übermittelt. Die überwiegenden Institute (Kreditinstitute, Versicherungen, Bausparkassen) haben den Verhaltenskodex akzeptiert und zum Beratungsstandard erhoben. Seit Ende 2002 stellen alle Institutsgruppen interessierten Kunden "Allgemeine Informationen" zu wohnwirtschaftlichen "Hypothekarkrediten" in Form von Broschüren bereit und händigen vor einem Vertragsabschluss neben der Broschüre das europäische standardisierte Merkblatt aus. Inhalt ist eine genaue Erklärung der Zusammenhänge und der relevanten Eckdaten für jedes einzelne Finanzierungsangebot.

Allgemeinere Informationen bieten folgende Broschüren der einzelnen Institutsgruppen:

Eingesetzte Broschüre Institutsgruppe Infos dazu
Immobilienfinanzierung transparent gemacht Banken www.bdb.de
Immobilienfinanzierung transparent gemacht Hypothekenbanken www.hypverband.de
Immobilienfinanzierung – eine Kundeninformation Volks-/Raiffeisenbanken www.vrnet.de
  Sparkassen www.dsgv.de
  Öffentliche Banken www.voeb.de
Kundeninformation der Versicherungswirtschaft Versicherungen www.gdv.de
Beratungsinitiative der privaten Bausparkassen Bausparkassen www.bausparkassen.de
Information zu Immobilienfinanzierun Öffentliche Bausparkassen www.lbs.de

Der Kunde kann auch in den Originaltext des Verhaltenskodex einsehen. Die Aushändigung der Unterlagen wird in der Kreditakte vermerkt.

Durch diese "Beratungs- und Informationspflicht" mit gleichzeitiger Aushändigung von aussagefähigen Unterlagen sollte es jedem Verbraucher möglich sein, alle seine Entscheidungen durchdacht und ausreichend vorbereitet zu treffen. Die Finanzierungsinstitute lassen sich zum Zwecke einer später möglicherweise notwendig werdenden Nachweispflicht über die genaue Einhaltung des Verhaltenskodex den Empfang der Unterlagen quittieren. Gute Berater...


Anmerkung:

Die Beratung in rechtlichen und steuerlichen Fragen ist gesetzlich nicht zulässig.



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